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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Kinematik-Software ASOM

info-key GmbH & Co. KG · Stand: 05. Oktober 2026

Wichtiger Hinweis

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung der Kinematik-Software ASOM, insbesondere ASOMv10, ASOMv7 und ASOMmini (nachfolgend „Software“), der info-key GmbH & Co. KG, Hermann-Ehlers-Straße 21, 42109 Wuppertal, Deutschland (nachfolgend „info-key“).

Indem Sie dieser EULA bei der Installation oder beim ersten Start der Software zustimmen, erklären Sie sich mit ihr einverstanden. Wenn Sie nicht zustimmen, dürfen Sie die Software nicht installieren oder nutzen.

„Lizenznehmer“ ist das Unternehmen, die Behörde oder die Bildungs- oder Forschungseinrichtung, die mit info-key den Lizenzvertrag geschlossen hat und Ihnen die Nutzung der Software ermöglicht. Für Ihre Nutzung gelten vorrangig der mit dem Lizenznehmer geschlossene Vertrag und die Allgemeinen Vertragsbedingungen von info-key (AVB, abrufbar unter https://asom.eu/avb/). Diese EULA fasst die für Sie als Nutzer maßgeblichen Regeln zusammen; bei Widersprüchen gehen Vertrag und AVB vor. Hat info-key Ihnen zusammen mit Ihrer Lizenz ausdrücklich als solche bezeichnete gesonderte Nutzungsbedingungen übermittelt, gehen diese dieser EULA vor.

1. Lizenz und Aktivierung

1.1 Die Nutzung der Software setzt gültige Lizenzdaten (Name bzw. Firmenname und Produkt-Code, zusammen „Lizenzschlüssel“) oder eine gültige Lizenzdatei voraus, die info-key dem Lizenznehmer bzw. Ihnen zur Verfügung stellt.

1.2 Die Software wird über das Lizenzsystem von info-key freigeschaltet:

a) ASOMv10 und ASOMmini werden online über den Lizenzserver von info-key aktiviert. Dabei – einschließlich einer vorab durchgeführten Abfrage der Lizenzangaben – werden der eingegebene Lizenzschlüssel (Name bzw. Firmenname und Produkt-Code), Angaben zu Produkt und Lizenzart und die Host-ID (Rechnerkennung) des Computers an den Lizenzserver übermittelt, der den Lizenzschlüssel prüft und daraufhin die Lizenz freigibt; technisch bedingt wird dabei auch die IP-Adresse übertragen. Bei Netzwerklizenzen stellt der Lizenzserver des Lizenznehmers hierfür einmalig bei der Aktivierung kurzzeitig eine Verbindung zum Lizenzserver von info-key her; übermittelt wird dabei anstelle der Host-ID des einzelnen Computers die Host-ID des Lizenzservers des Lizenznehmers. Ist keine Internetverbindung möglich oder zulässig, erfolgt die Freischaltung offline durch den Austausch von Dateien zwischen dem Lizenznehmer und info-key; dabei werden der Lizenzschlüssel und die Host-ID übermittelt.

b) Für ASOMv7 stellt info-key dem Lizenznehmer eine Lizenzdatei zur Verfügung, die auf die vom Lizenznehmer mitgeteilte Host-ID (Rechnerkennung) ausgestellt und auf dem jeweiligen Computer bzw. im Netzwerk des Lizenznehmers hinterlegt wird. Eine Verbindung zum Lizenzserver von info-key ist dafür nicht erforderlich.

1.3 Maßnahmen zur Umgehung oder Manipulation der Lizenzprüfung, einschließlich der Veränderung von Lizenzdateien, sind untersagt.

1.4 Bei erheblichen Verstößen gegen diese EULA kann info-key die Freischaltung verweigern oder eine Lizenz sperren; die Einzelheiten richten sich nach dem Vertrag und den AVB bzw. den gesonderten Bedingungen.

2. Umfang der Nutzung

2.1 info-key räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares und – soweit Vertrag oder AVB nichts anderes vorsehen – nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im Rahmen der erworbenen Lizenz ein; Sie dürfen die Software in diesem Rahmen nutzen. Es gilt:

a) Einzelplatzlizenz (node-locked): Installation und Nutzung auf einem Computer.

b) Netzwerklizenz (floating): gleichzeitige Nutzung durch die vertraglich festgelegte Zahl von Nutzern im Netzwerk des Lizenznehmers. Der Lizenzserver wird auf einem Server des Lizenznehmers betrieben – auf einer physischen oder einer virtuellen Maschine –, an den die Lizenz bei der Aktivierung gebunden wird. Ein Betrieb des Lizenzservers bei Cloud- oder Hosting-Anbietern, etwa auf gemieteten virtuellen Maschinen, ist nicht gestattet (Ziffer 2.2).

c) Bildungs-, Ausbildungs- und Forschungslizenz: Nutzung ausschließlich für Lehre und Studium, für die Ausbildung bzw. für nicht-kommerzielle Forschung im vertraglich festgelegten Umfang; ein kommerzieller Einsatz ist ausgeschlossen.

2.2 Die Software darf für eigene Zwecke des Lizenznehmers genutzt werden; dazu gehört auch die Erstellung von Arbeitsergebnissen, etwa Konstruktionen, Berechnungen oder Modellen, für eigene Auftraggeber des Lizenznehmers; bei Bildungslizenzen umfasst dies auch die Nutzung durch Lehrkräfte und Lernende der Bildungseinrichtung für Lehre und Studium. Als Nutzung für eigene Zwecke gilt auch die Nutzung durch Mitarbeitende, Leiharbeitnehmer und für den Lizenznehmer tätige freie Mitarbeitende sowie die Installation und Administration durch vom Lizenznehmer beauftragte IT-Dienstleister, jeweils ausschließlich für Zwecke des Lizenznehmers. Unzulässig ist es, die Software, den Lizenzserver oder den Zugang dazu Dritten zu überlassen oder zugänglich zu machen, sie auf Systemen Dritter, etwa bei Cloud- oder Hosting-Anbietern, zu betreiben oder sie Dritten als Dienstleistung über das Internet anzubieten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Kein Betrieb auf Systemen Dritter ist der Betrieb auf eigener oder geleaster Hardware des Lizenznehmers, auch wenn sie in einem fremden Rechenzentrum steht (Colocation). Die Beschränkungen nach Ziffer 2.1 (c) bleiben unberührt.

2.3 Netzwerklizenzen dürfen nur in dem Land genutzt werden, in dem der Lizenznehmer seinen Sitz hat, sofern keine internationale oder weltweite Nutzung vereinbart ist. Maßgeblich ist der Standort der Arbeitsplätze, an denen die Software genutzt wird; greifen Mitarbeitende von Arbeitsplätzen im Ausland zu, z. B. über VPN, gilt dies als internationale Nutzung. Ausgenommen ist die vorübergehende Nutzung während einer Dienstreise ins Ausland von höchstens 30 aufeinanderfolgenden Tagen durch Mitarbeitende, deren gewöhnlicher Arbeitsplatz im Land des Lizenznehmers liegt.

2.4 Alle Lizenzen werden ausschließlich zeitlich befristet für die vereinbarte Laufzeit überlassen, in der Regel als Mietlizenz; unbefristete Lizenzen (Kauflizenzen) bietet info-key nicht an.

2.5 Bei der Nutzung der Software sind die geltenden Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union sowie, soweit anwendbar, der Vereinigten Staaten von Amerika, einzuhalten. Die Software darf weder unmittelbar noch mittelbar Personen, Unternehmen oder Einrichtungen zugänglich gemacht werden, soweit dies nach diesen Vorschriften untersagt ist, und nicht im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder deren Trägersystemen eingesetzt werden. Vorschriften der Vereinigten Staaten sind nur zu beachten, soweit dies nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 2271/96 oder § 7 der Außenwirtschaftsverordnung verstößt. Die Software darf insbesondere nicht nach Russland oder Belarus verbracht oder dort genutzt werden.

3. Installation

Sie dürfen die Software in der Anzahl installieren, die die jeweilige Lizenz erlaubt, und eine Sicherungskopie anfertigen, soweit dies für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Für die Einhaltung der im Handbuch genannten Systemvoraussetzungen ist der Lizenznehmer verantwortlich.

4. Beschränkungen

Soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt (insbesondere nach §§ 69d und 69e Urheberrechtsgesetz), ist es untersagt,

(a) die Software über den nach Ziffer 3 erlaubten Umfang hinaus zu vervielfältigen, sie zu veräußern, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten zugänglich zu machen;

(b) Lizenzschlüssel, Lizenzdateien oder Zugangsdaten an Unbefugte weiterzugeben;

(c) die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu disassemblieren oder zu verändern;

(d) Urheberrechtsvermerke, Marken oder sonstige Kennzeichen zu entfernen oder zu verändern.

5. Rechte an der Software

Alle übrigen Rechte an der Software, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verbleiben bei info-key bzw. deren Lizenzgebern. Sie erwerben ausschließlich die in dieser EULA bzw. im Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.

Die Software enthält Open-Source-Komponenten Dritter, insbesondere Bibliotheken unter der GNU Lesser General Public License (LGPL) Version 2.1 oder 3, etwa CSparse (bei ASOMmini CSparse.NET), und unter der Mozilla Public License 2.0 (MPL). Welche Komponenten die jeweilige Produktvariante enthält und unter welcher Lizenz sie stehen, ist im Verzeichnis „licenses“ der Installation aufgeführt; dort liegen auch die Lizenztexte. Für diese Komponenten gelten vorrangig deren eigene Lizenzbedingungen. Den Quellcode der Komponenten, deren Lizenz dies verlangt, insbesondere der LGPL- und MPL-Komponenten, stellt info-key zusammen mit der Software zum Download bereit. Die Beschränkungen dieser EULA, insbesondere Ziffer 4, gelten für diese Komponenten nur, soweit deren Lizenzbedingungen dies zulassen. Soweit die Lizenzbedingungen einer Komponente es verlangen, insbesondere § 6 LGPL 2.1 und § 4 LGPL 3, dürfen Sie die Software für den eigenen Gebrauch ändern, die betreffenden Bibliotheken durch geänderte Fassungen ersetzen und zur Fehlersuche in solchen Änderungen zurückentwickeln.

Die Software enthält außerdem Komponenten anderer Hersteller, insbesondere Laufzeitkomponenten von Microsoft (Microsoft .NET Desktop Runtime, Microsoft Visual C++ Redistributable) und die Lizenzverwaltung FlexNet Publisher von Flexera Software (Revenera). An diesen Komponenten erhalten Sie ein einfaches, persönliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung, soweit dies für den vertragsgemäßen Betrieb der Software erforderlich ist. Nutzen Programme anderer Hersteller dieselben Komponenten, etwa die installierte Laufzeitumgebung oder einen FlexNet Licensing Service, richtet sich diese Nutzung nach deren Lizenzbedingungen. Die Beschränkungen nach Ziffer 4 gelten für diese Komponenten entsprechend; außerdem dürfen ihre technischen Beschränkungen nicht umgangen werden. Die Rechte, die Ihnen die Lizenzbedingungen der Open-Source-Komponenten gewähren, bleiben unberührt. Die Hersteller dieser Komponenten übernehmen Ihnen gegenüber keine eigene Gewährleistung; die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 8 gelten auch zu ihren Gunsten. Welche Verbindungen die Software zur Freischaltung herstellt und welche Daten dabei übertragen werden, ist in Ziffer 10 beschrieben.

6. Updates und Support

Updates und Support richten sich nach dem mit dem Lizenznehmer geschlossenen Vertrag.

7. Berechnungsergebnisse

ASOM ist eine Software für den Konzeptentwurf. Berechnungsergebnisse müssen vor ihrer Verwendung für reale Konstruktionen durch unabhängige Prüfungen verifiziert werden; die jeweils einschlägigen technischen Normen sind zu beachten.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 Ansprüche wegen Mängeln der Software stehen dem Lizenznehmer nach dem Vertrag und den AVB bzw. den gesonderten Bedingungen zu. Ihnen gegenüber haftet info-key bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden; wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Nutzung der Software überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung von info-key Ihnen gegenüber für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.2 Unberührt bleibt in allen Fällen die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach Art. 82 DSGVO, für arglistig verschwiegene Mängel sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

9. Beendigung

Das Nutzungsrecht endet automatisch mit dem Ende der Lizenz oder des zugrunde liegenden Vertrags. Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese EULA kann info-key die Lizenz sperren (Ziffer 1.4) und den Vertrag mit dem Lizenznehmer nach Maßgabe des Vertrags und der AVB bzw. der gesonderten Bedingungen aus wichtigem Grund kündigen. Nach Beendigung ist die Software zu deinstallieren und die Nutzung einzustellen.

10. Datenschutz

Zur Freischaltung und Verwaltung der Lizenz verarbeitet info-key die in Ziffer 1.2 genannten Daten; bei ASOMv7 ist dies die für die Erstellung der Lizenzdatei mitgeteilte Host-ID. Der Lizenzserver wird von info-key betrieben; an Flexera Software (Revenera) werden dabei keine Daten übermittelt. Soweit die Software eine Update-Prüfung enthält und diese aktiviert ist oder Sie manuell nach Updates suchen, ruft sie von einem Server unter asom.eu die aktuelle Versionsnummer ab und weist gegebenenfalls auf eine neue Version hin; dabei werden nur die technisch notwendigen Verbindungsdaten übertragen, insbesondere die IP-Adresse. Die Update-Prüfung kann in den Programmeinstellungen deaktiviert werden. Darüber hinaus überträgt die Software keine Nutzungs- oder Projektdaten an info-key oder Dritte. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung unter https://asom.eu/datenschutzerklaerung/.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entgegenstehen.

11.2 Für Streitigkeiten zwischen info-key und dem Lizenznehmer richtet sich der Gerichtsstand nach dem Vertrag und den AVB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.4 Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser EULA.

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